Behandlungsrahmen

Behandlungsverlauf
Der Behandlungsverlauf gliedert sich in die Erstbehandlung und die Folgebehandlungen. Bei neuen Patienten/innen steht am Anfang die Erstbehandlung mit einem Umfang von einer bis zwei Stunden. Die Erstbehandlung umfasst die Aufnahme der Patientendaten, der aktuellen Beschwerden, der Anamnese, der körperlichen Untersuchung und den Einstieg in die Behandlung sowie die Besprechung des möglichen Behandlungsumfanges und der zu erwartenden Behandlungskosten. An die Erstbehandlung schließen sich die Folgebehandlungen von jeweils 45 Minuten an. Für bestehendes Klientel sind die Folgebehandlungen mit einer Dauer von 45 Minuten die Regel, bei Bedarf kann auch ein längerer Termin vereinbart werden.

Behandlungszeiten
Mo, Di, Mi, Fr:   8 – 12 Uhr
Mo, Di, Do:     14 – 18 Uhr
Bei Bedarf kann auch ein Termin außerhalb der Behandlungszeiten vereinbart werden

Behandlungskosten
Die Behandlungskosten orientieren sich an folgenden Sätzen für Selbstzahler:

Erstbehandlung    80,00€ (Umfang 60 Minuten)
Folgebehandlung  60,00€ (Umfang 45 Minuten)

Vereinbarte umfangreichere Termine, die über eine Stunde hinaus gehen, werden mit 80,00€ für die erste Stunde  zzgl. 20,00€ je weiterer Viertelstunde berechnet.

Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen als sogenannte Selbstzahler die Behandlungskosten in vollem Umfang selbst tragen, es sei denn, sie haben eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen.

Privatversicherte Patienten und gesetzlich versicherte Patienten mit privater Zusatzversicherung für Heilpraktiker bekommen die Behandlungskosten im jeweiligen Vertragsrahmen vollständig oder teilweise von der Privaten Krankenversicherung (PKV) bzw. Zusatzversicherung erstattet. Der/die Patient/in hat die Rechnung unabhängig von der Erstattung der PKV bzw. Zusatzversicherung innerhalb der Zahlungsfrist von 14 Tagen per Überweisung zu begleichen.
Die Abrechung erfolgt zum Monatsende an Hand des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) in der aktuellen Fassung